Konferenzen
Das Landesjugendpfarramt lädt die verschiedenen landeskirchlichen Berufsgruppen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu regelmäßigen Konferenzen ein. Die Treffen dienen der konzeptionellen Weiterentwicklung, der Fort- und Weiterbildung, der Förderung regionaler Kooperationen und dem Austausch über aktuelle Fragen der Jugendarbeit.
Der Landesjugendpfarrer übt die Fachaufsicht über die pädagogischen Mitarbeiter*innen der Zentralstellen aus. Gemeinsam mit deren geschäftsführendem Ausschuss leitet er die Zentralstellenkonferenz.
Die Fallkonferenzen der Pädagogischen Berater*innen sind die Konferenzen der fachlichen und konzeptionellen Weiterentwicklung Ev. Jugendarbeit. Diese werden vom Grundsatzreferat aus geleitet.
Der Landesjugendpfarrer trifft sich 3-mal pro Jahr mit den Dekanatsjugendpfarrer*innen zur Konferenz der Dekanatsjugendpfarrer*innen. Die Dekanatsjugendpfarrer*innen sind Bindeglied zwischen den Hauptamtlichen in der Jugendarbeit und den Pfarrer*innen auf der Ebene der Kirchenbezirke. Sie nehmen an den Jahresgesprächen zwischen Landesjugendpfarramt, Dekan*innen und Mitarbeiter*innen der Zentralstellen in den jeweiligen Kirchenbezirken teil.
In der Konferenz der Jugendarbeiter*innen in den Gemeinden (KonJaG) treffen sich die pädagogischen Mitarbeiter*innen in den Kirchengemeinden und Regionen (GPD) mit dem Referenten für Grundsatzarbeit im Landesjugendpfarramt, dem die Fachbegleitung der Konferenz übertragen ist.