Anmeldebedingungen in einfacher Sprache

Wichtige Infos für die Anmeldung und Teilnahme

Die Anmelde- und Teilnahme-Bedingungen
für Ferien-Freizeiten des Landesjugendpfarramtes der Evangelischen Kirche der Pfalz
Unionstraße 1, 67657 Kaiserslautern
Tel. 0631 3642-001
Fax 0631 3642-099

Wir schreiben in dieser Info immer: Reise

Dies ist eine Zusammenfassung in einfacher Sprache von wichtigen Infos für die Anmeldung und Teilnahme für die Ferien-Freizeiten und Reisen.

1. So können Sie sich anmelden

Sie können sich online oder mit dem Anmelde-Bogen anmelden.
Für die online-Anmeldung gehen Sie bitte auf diese Seite:
www.bin-auf-freizeit.de

Den Anmelde-Bogen schicken Sie uns bitte mit der Post oder als Fax.
Sie können sich nicht am Telefon anmelden.
Sie müssen den Anmelde-Bogen unterschreiben.
Bei Kindern und Jugendlichen unterschreiben die Eltern oder Betreuer*in.

Wenn Sie sich anmelden, dann sind Sie einverstanden mit diesen Teilnahme-Bedingungen.

Nach der Anmeldung bekommen Sie von uns einen Brief.
In dem Brief ist:

  • eine Teilnahme-Bestätigung,
  • ein Sicherungs-Schein,
  • eine Rechnung,
  • ein Fragebogen,
  • vielleicht noch weitere Infos für die Reise.

Mit der Teilnahme-Bestätigung machen Sie einen Vertrag mit dem Veranstalter. Der Vertrag nennt sich: Pauschal-Reise-Vertrag

Wenn bei der Reise kein Platz mehr frei ist, dann bekommen Sie eine Nachricht.

 

2. Bezahlen

Wenn Sie die Teilnahme-Bestätigung bekommen, dann müssen Sie innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung machen.
Auf der Rechnung steht, wie viel Sie bezahlen müssen.
Den Rest der Rechnung bezahlen Sie spätestens 3 Wochen vor der Reise.

Vielleicht steht auf der Rechnung ein anderes Datum.
Dann bezahlen Sie bitte die Rechnung bis zu diesem Datum.

Wenn Sie sich erst kurz vor der Reise anmelden, dann bezahlen Sie die gesamte Rechnung sofort.

Sie können die Rechnung nur überweisen.
Sie können nicht bar bezahlen.

Bitte überweisen Sie die Rechnung auf dieses Konto:

Landesjugendpfarramt der Evangelischen Kirche der Pfalz

Sparkasse Kaiserslautern
IBAN-Nummer: DE28 5405 0220 0000 1119 48
SWIFT-BIC: MALADE51KLK

 

Bitte schreiben Sie bei Verwendungs-Zweck:

  • die Freizeit-Nummer,
  • den Namen des oder der Teilnehmenden.

 

3. Vertragliche Leistungen,
Änderungen bei Leistungen und Preis

Welche Leistungen bekommen Sie bei der Reise und worauf müssen Sie achten?

Das steht:

  • in der Leistungs-Beschreibung von der Ausschreibung,
  • in dem Info-Brief Angaben in der Fahrt-Anmeldung,
  • in der Teilnahme-Bestätigung,
  • in diesen Anmelde- und Teilnahme-Bedingungen.
  • Vielleicht stehen weitere Infos auf der Internet-Seite vom Veranstalter.

Für Kinder und Jugendliche haben wir eine Aufsichts-Pflicht.

Sie bekommen mit der Teilnahme-Bestätigung einen Fragebogen.
Der Fragebogen heißt: Teilnehmenden-Information.
Bitte füllen Sie den Fragebogen aus.
So wissen wir, welche Hilfe der oder die Teilnehmende braucht und können den oder die Teilnehmende gut unterstützen.

Wenn Sie den Fragebogen nicht vollständig ausfüllen, dann kann der Veranstalter von dem Vertrag zurück treten.

 

Änderungen:

Vielleicht kann sich bei der Reise etwas ändern.

Zum Beispiel:

  • Teile der Reise werden geändert.
    Vielleicht machen wir zum Beispiel den Tages-Ausflug
    zu einem anderen Ort.
  • Die Reise kostet mehr als geplant.

Wenn sich bei der Reise wenig ändert, dann müssen wir das nicht vorher sagen.

Wenn sich bei der Reise viel ändert, dann sagen wir das spätestens 3 Wochen vor der Reise.

Sie können dann von der Reise zurück treten.
Oder Sie können vielleicht eine andere Reise buchen.

 

Vielleicht kostet die Reise viel weniger Geld als geplant.
Dann können Sie Geld zurück bekommen.

 

4. Teilnahme einer Ersatz-Person

Wenn der oder die Teilnehmende bei der Reise nicht mitfahren kann, dann können Sie vor Beginn der Reise eine Ersatz-Person vorschlagen.
Wenn die Ersatz-Person mitfahren kann, dann berechnen wir nur eine Bearbeitungs-Gebühr von 20 Euro.
Die Ersatz-Person bezahlt dann den Reise-Preis.

 

5. Rücktritt des Teilnehmenden vor der Reise

Sie können jederzeit vor der Reise vom Vertrag zurück treten.
Dazu müssen Sie eine Rücktritts-Erklärung schreiben.

Bei Kindern und Jugendlichen schreiben die Eltern oder Betreuer*in.

Wenn Sie von dem Vertrag zurück treten, dann müssen Sie vielleicht einen Teil von den Reise-Kosten bezahlen.
Das ist eine Entschädigung für den Rücktritt.

 

Wie viel Entschädigung müssen Sie bezahlen?
Das kommt darauf an, wann die Rücktritts-Erklärung bei uns ankommt:

  • Wenn die Rücktritts-Erklärung 1 Monat vor der Reise ankommt,
    dann müssen Sie nur einen kleinen Teil bezahlen.
  • Wenn die Rücktritts-Erklärung erst kurz vor der Reise ankommt,
    dann müssen Sie vielleicht fast die gesamte Reise bezahlen.

Die genauen Angaben finden Sie hier:
Anmelde- und Teilnahmebedingungen

Wenn Sie das wünschen, dann muss der Veranstalter erklären:

  • Wie viel Schaden ist dem Veranstalter durch den Rücktritt entstanden?
  • Wie hoch ist die Entschädigung?

 

6. Rücktritt des Veranstalters vor der Reise

Der Veranstalter kann vor der Reise vom Vertrag zurück treten, wenn zum Beispiel eines der folgenden Dinge passiert:

  • Sie füllen den Fragebogen nicht rechtzeitig aus.
    Der Fragebogen heißt: Teilnehmenden-Informationen
  • Der oder die Teilnehmende ist für die Reise nicht geeignet.
    Zum Beispiel: Wir können nicht sicher stellen, dass der oder die Teilnehmende die passende Pflege oder Betreuung bekommt.
  • Der oder die Teilnehmende fehlt bei dem Vorbereitungs-Treffen ohne ausreichende Entschuldigung.
  • Sie bezahlen den Reise-Preis nicht rechtzeitig.
    Der oder die Teilnehmende hält sich nicht an die Regeln von diesem Vertrag.
  • Es melden sich zu wenige Personen für die Reise an.
     

Wenn der Veranstalter von dem Vertrag zurück tritt,
dann können Sie vielleicht bei einer anderen Reise mitmachen.
Oder Sie können den bezahlten Reise-Preis zurück bekommen.

 

7. Kündigung bei besonderen Umständen

Vielleicht kann vor oder bei der Reise etwas Besonderes passieren.
Zum Beispiel: Krieg oder Streik, Natur-Katastrophen, Ausbruch von Krankheiten.

Dann können Sie und der Veranstalter den Vertrag kündigen.

Vielleicht müssen Sie dann eine Entschädigung zahlen.

Der Veranstalter kümmert sich um die Rückreise.
Vielleicht kostet die Rückreise dann etwas mehr.
Sie und der Veranstalter teilen sich die Mehrkosten für die Rückreise.

 

8. Kündigung des Veranstalters während der Reise

Der Veranstalter oder die Reise-Leitung können während der Reise den Vertrag sofort kündigen, wenn eines der folgenden Dinge passiert

  • Wenn der oder die Teilnehmende die Reise stark stört, dann bekommt er oder sie eine Abmahnung.
    Wenn der oder die Teilnehmende danach die Reise wieder stört, dann kann der Veranstalter den Vertrag kündigen.
  • Der oder die Teilnehmende stört die Reise so sehr, dass wir die Aufsichts-Pflicht nicht mehr garantieren können.
  • Der oder die Teilnehmende hält sich trotz Abmahnung nicht an die Regeln von diesem Vertag.

Der oder die Teilnehmende muss bei einer Kündigung vorzeitig zurück reisen.
Der oder die Teilnehmende muss die Kosten für die Rückreise und vielleicht andere Kosten selbst bezahlen.

Der oder die Teilnehmende muss vielleicht den gesamten Reise-Preis bezahlen.

 

9. Versicherungen

Der Veranstalter hat für die Teilnehmenden 2 Versicherungen abgeschlossen:

  • Unfall-Versicherung
  • Haftpflicht-Versicherung

Die Versicherungen sind nur für die Dauer der Reise.

Die Versicherungen sind nicht für Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen.
Die Versicherungen bezahlen nicht, wenn Dinge verloren gehen oder gestohlen werden.

Tipp:
Sie können weitere Versicherungen abschließen.

  • Reise-Rücktritt-Kosten,
  • Reise-Gepäck,
  • Haftpflicht,
  • Auslands-Krankenschutz

 

10. Bei Reisen ins Ausland

Bei Reisen ins Ausland brauchen Sie vielleicht einen Reisepass, ein Visum oder andere Dokumente.
Sie selbst müssen für die richtigen Dokumente sorgen.

Wir informieren Teilnehmende mit einem deutschen Pass über die Vorschriften.
Teilnehmende ohne deutschen Pass fragen bitte das zuständige Konsulat.

Wir haften nicht, wenn es durch Verzögerungen bei der Beschaffung von Dokumenten zu Problemen kommt bei der Einreise in ein anderes Land.

 

11. Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet für Sach-Schäden nur bis zur Höhe des 3-fachen Reise-Preises, wenn der Schaden nicht durch Verschulden des Veranstalters oder eines Leistungs-Trägers entstanden ist.

Der Veranstalter haftet nicht

  • für Schäden durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände,
  • für Schäden durch fehlerhafte Angaben in der Fahrt-Anmeldung,
  • wenn Teilnehmende die Anordnungen der Freizeit-Leitung
    nicht beachten,
  • wenn sich Teilnehmende fahrlässig verhalten,
  • für Störungen oder Schäden im Zusammenhang mit Fremd-Leistungen.

Die genauen Angaben finden Sie hier:
Anmelde- und Teilnahmebedingungen

 

12. Ihre Pflichten

Der oder die Teilnehmende muss

  • Probleme und Schwierigkeiten sofort melden.
  • alles Zumutbare tun, um zur Behebung der Probleme beizutragen.
  • alles Zumutbare tun, um Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.
  • unvorhergesehene Kosten während der Freizeit, z. B für Arztbesuche und Medikamente selbst bezahlen. Aber nur wenn die Krankenversicherung die Rechnungen nicht zahlt.

 

13. Datenschutz

Wir speichern Ihre Daten für die Bearbeitung der Reise.
Zum Beispiel: Name, Geburts-Datum, Anschrift.

Wir behandeln Ihre Daten vertraulich.
Dabei beachten wir die Regeln zum Datenschutz.

Wir geben Ihre Daten nicht für Werbung weiter.

Wir geben Ihre Daten nur weiter an Unternehmen oder Personen, die mit der Reise zu tun haben.
Zum Beispiel an den Fahrdienst oder an das Hotel.

Wenn wir die Daten nicht mehr für die Bearbeitung brauchen, dann löschen wir die Daten.

Sie wollen wissen, welche Daten wir speichern?
Dann melden Sie sich bei uns.

 

14. Schluss-Bestimmungen

Wenn ein Teil von diesen Regeln nicht stimmt, dann gilt trotzdem der Rest von diesen Anmelde- und Teilnahme-Bedingungen.

Für den Vertrag gilt das deutsche Recht.
Gerichts-Stand des Veranstalters ist Speyer

Stand: 08.12.2023

 

Übersetzung in einfache Sprache:
Zentrum für Leichte Sprache der Lebenshilfe Landesverband Hessen e.V.