Zum 01.01.2024 tritt der neue Landeskirchliche Jugendplan in Kraft. Die Änderungen waren notwendig geworden, da viele Förderbereiche mittlerweile über andere Fördermöglichkeiten abgedeckt sind und sich zwischenzeitlich neue Bedarfe entwickelt haben.
Hier die wichtigsten Änderungen und Neuerungen:
- Der Vorantrag entfällt und damit auch die Frist, spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme einen Antrag zu stellen.
- Anträge und Verwendungsnachweise können auch digital erstellt werden.
- Einige Förderkategorien sind weggefallen. Stattdessen gibt es eine neue Förderkategorie Jugendgottesdienste und eine zusätzliche Fördermöglichkeit für nachhaltige Maßnahmen.
Die neuen Richtlinien stehen ab 01.01.24 hier zum Download zur Verfügung.