Morgen, am Donnerstag, den 24.11.2022 bringt die Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen Antrag zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre in den Landtag ein. Die Evangelische Jugend der Pfalz setzt sich seit ihrem Beschluss aus dem Jahr 2012 für dieses politische Ziel ein. Sie begrüßt die Initiative außerordentlich und spricht sich für eine entsprechende Gesetzesänderung aus.
Anfang November hat der Bundestag die Wahlaltersenkung auf 16 Jahre bei der Europawahl beschlossen. Wenn es zu keiner Änderung des Wahlrechts in Rheinland-Pfalz kommen wird, werden jungen Menschen im Alter von 16 und 17 Jahren im Jahr 2024 in eine kuriose Situation geraten: Über die Zusammensetzung des Europaparlaments können sie mitbestimmen, der Ortsbeirat oder der Stadtrat wird ohne ihre Stimmen gewählt werden.
Dies ist argumentativ nicht vermittelbar und widerspricht unserem demokratischen Verständnis von der Beteiligung junger Menschen.
„Wir erleben tagtäglich in unserer Jugendarbeit, dass junge Menschen weit unter 18 Jahren sehr gut in der Lage sind, sich Meinungen zu bilden und auszutauschen, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu übernehmen. Sie verfügen über alles, was sie zum Wählen von Parlamenten befähigt“, so Florian Geith, Landesjugendpfarrer der Evangelischen Jugend der Pfalz.
„Jungen Menschen mit 16 oder 17 Jahren mangelnde Reife für den Urnengang zu unterstellen, ist unangemessen, gerade junge Menschen haben in den letzten Jahren sehr deutlich ihre politische Meinung formuliert und vor allem geäußert“, führt Anna-Lea Friedewald, Vorsitzende Evangelische Landesjugendvertretung, aus. „Wenn jetzt die Wahlaltersenkung nicht kommt“, so Friedewald, „schadet das dem Ansehen der Demokratie insgesamt.“
Zur Senkung des Wahlalters bei der Landtags- und der Kommunalwahl wird eine Zweidrittelmehrheit benötigt.
Die Evangelische Jugend der Pfalz ruft die Oppositionsparteien auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und die Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen zu ermöglichen:
Machen Sie den Weg frei für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre und die entsprechende Änderung des Kommunalwahlgesetzes §1 Abs.1 Nr.1 KWG und im Landeswahlgesetz §2 Abs.1 Nr.2 LWahlG .
Jetzt – die Zeit ist reif!